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Objektschutz bei Rutschungen

12.03.2009 Dr. Ing. Thomas Egli, Dipl. Natw. Maja Stucki, Egli Engineering AG, St. Gallen /

Erdmassen, die rutschen oder einsacken, sind zerstörerisch. Doch Schutzmassnahmen am und um ein bestehendes Gebäude können das Schlimmste verhindern. Beim Neubau ist das Gefahrenrisiko am vorgesehenen Standort schon in der Planung zu berücksichtigen.

Bei Rutschungen handelt es sich um das hangabwärts gerichtete Abgleiten von Gesteins- und Erdmassen. Die Bewegungen verlaufen in der Regel langsam (durchschnittlich einige cm/Jahr), können sich jedoch beschleunigen. Die Tiefen der Gleitflächen reichen von einigen Dezimetern bis über 10 Meter. Rutschungen können sich permanent bewegen oder spontan ablaufen. Wird aus der Gleitbewegung eine Fliessrutschung, spricht man von einer Hangmure; diese erfolgt meist relativ schnell (1 - 10 m/s) und kann grössere Reichweiten erlangen. Die Wirkung ist oft zerstörerisch. Ereignet sich diese Gefahr in einem Wildbach, handelt es sich um einen Murgang. Aufgrund der Ähnlichkeit von Hangmuren und Murgängen wendet man dieselben Objektschutzmassnahmen an. Wenn infolge der Auflösung eines verwitterbaren Untergrunds (Kalk, Gips) ganze Terrainflächen absacken, spricht man von Absenkungen oder Einstürzen.

Rutschungen

Objektschutzmassnahmen bei Rutschungen werden in erster Linie anhand der Tiefe der Gleitfläche unterschieden. Bei tiefgründigen Rutschungen muss das Gebäude selbst durch Verstärkungen der Bodenplatte und der Aussenwände geschützt werden. Eine Möglichkeit ist auch die Planung von Aussparungen, um im Falle einer Verkippung das Gebäude mittels hydraulischer Pressen wieder ausrichten zu können. Bei Rutschungen mit geringer bis mittlerer Gleittiefe (bis 
10 m) können Massnahmen ausserhalb des Gebäudes durchgeführt werden. Die wichtigsten sind die Bodenentwässerung mittels Drainage und die Stabilisierung der Rutschmasse mit Stützelementen.
Bei einem Neubau kann mit einer vorsichtigen Standortwahl ein Teil des Risikos reduziert werden, zudem sollte man auf ein vorteilhaftes statisches Konzept sowie eine angepasste Fundation achten. In Bereichen unterschiedlicher Rutschgeschwindigkeiten ist es von Vorteil, genügend Kontrollschächte bei Leitungen vorzusehen und die Aussenanschlüsse am Gebäude flexibel zu gestalten.
Rutschungen kann man künstlich durch kritische Bauzustände und unsachgemässe Hanganschnitte auslösen. Dies kann durch eine vorgängige sorgfältige geotechnische Baugrunduntersuchung verhindert werden.

Hangmuren und Murgänge

Die Wucht eines Aufpralls von einer Hangmure oder einem Murgang kann man durch einen Ablenk- oder Auffangdamm, ein Auffangnetz oder einen Spaltkeil verhindern. Sind solche Massnahmen im Gelände nicht möglich, sollten die Aussenwände des Gebäudes verstärkt und die Öffnungen geschützt werden. Balkone und Sitzplätze sollten an der gefahrenabgewandten Seite des Gebäudes angeordnet werden. Zur Vermeidung des Personenrisikos ist zudem eine angepasste Innenraumnutzung empfehlenswert. Schlafzimmer und andere Räume mit längerer Aufenthaltsdauer sollten nicht im Bereich der betroffenen Aussenwand eingerichtet werden. 
Bei den Unwettern im Jahr 2005 wurden durch die lang anhaltenden Regenfälle sehr viele Hangmuren und einzelne grosse Murgänge ausgelöst. Die verursachten Schäden reichten dabei bis zur völligen Zerstörung des 
Gebäudes. Vielerorts verhinderte die rechtzeitige Evakuation der Bewohner eine grössere Anzahl Todesopfer.
Neubauten können mit wenig Aufwand sehr effektiv vor Hangmuren und Murgängen geschützt werden; dabei ist auf eine gute Einpassung in das Terrain zu achten, oder das Gebäude ist allenfalls erhöht anzuordnen. Auch die Formgestalt der Baute ist wichtig, weil dadurch die wirkenden Druckkräfte auf die Aussenwände beeinflusst werden. 

Absenkungen und Einstürze

Durch Absenkungen oder Einstürze kommt es zu Setzungserscheinungen unter dem Gebäude. Absenkungen und Einstürze sind jedoch ein eher seltenes Naturphänomen; das gleiche Schadenbild kann bei unzureichender Fundation beobachtet werden. Dies wird auf eine mangelhafte Bauweise zurückgeführt und nicht auf ein Elementarereignis. Bei Fundamentsenkungen kann eine Injektion eines Kunstharzes in die sich senkende Bodenzone Abhilfe schaffen. Zu den Massnahmen bei naturbedingten Absenkungen und Einstürzen zählen ähnlich wie bei den Rutschungen das Abführen von Meteorwasser, der 
flexible Aussenanschluss von Leitungen, die Ausrichtung durch Anhebung und eine verstärkte Bodenplatte. Bei einem Neubau spielt auch hier zusätzlich die Standortwahl eine grosse Rolle sowie ein geeignetes statisches Konzept mit angepasster Fundation.

Infos Unter

www.kgvonline.ch

www.naturgefahr.ch

www.bafu.admin.ch