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Treu und Glauben im Mietrecht stärken und Beweis der ortsüblichen Mieten erleichtern

25.03.2024

Die Rechtskommission des Nationalrates will die Vertragstreue stärken. Ein abgeschlossener Mietvertrag soll für beide Parteien verbindlich sein. Nur wer in einer Notlage einen Mietvertrag unterschrieben hat, soll den Anfangsmietzins trotz Zustimmung im Nachhinein anfechten können. Zudem sollen die Kriterien der Orts- und Quartierüblichkeit des Mietzinses im Gesetz präzisiert werden. Damit soll der Nachweis der orts- und quartierüblichen Mietzinsen in einem Verfahren endlich praxistauglich gemacht werden. Dies dient Mietern, Vermietern und Gerichten.

 Bereits vor Jahren hatten die Rechtskommissionen des National- sowie des Ständerates zwei parlamentarischen Initiativen von aNR Hans Egloff, Präsident des HEV Schweiz, unterstützt, welche die Behebung von Praxisproblemen in mietrechtlichen Verfahren fordern. 

In Umsetzung der genannten zwei parlamentarischen Initiativen hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates einen Vorentwurf mit zwei Varianten für Anpassungen des Mietrechts bis zum 10. April 2024 in die Vernehmlassung geschickt. 

Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst in seiner Stellungnahme die Gesetzesanpassungen.