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Vernehmlassung Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Januar 2024

10.07.2023

Der HEV Schweiz unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen der Energieeffizienzverordnung (EnEV) im Bereich der Abschaffung des Grundbeitrags und der Reduktion des Leistungsbeitrags für angebaute und freistehende Anlagen. Integrierte Anlagen unter 30kW finden sich hauptsächlich im Bereich des privaten Wohneigentums und sind angebauten oder freistehenden Anlagen klar vorzuziehen, weshalb für diesen Bereich auf eine Senkung des Leistungsbeitrags verzichtet – und somit am geltenden Recht festgehalten werden sollte.