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Vernehmlassung zur Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) zur Umsetzung der Pa. Iv. Bregy (19.409) «Kein David gegen Goliath» im Verbandsbeschwerderecht

14.07.2023

Mit der Vorlage zur Umsetzung der Pa. Iv. Bregy (19.409) «Kein David gegen Goliath» im Verbandsbeschwerderecht, sollen kleinere Wohnbauprojekte vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen werden. Bauherren, die innerhalb der Bauzonen Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 m2 planen, sollen nicht langer dem Risiko einer Beschwerde vonseiten einer nationalen Umweltorganisation ausgesetzt sein. Bestehen bleiben soll das Beschwerderecht in besonders sensiblen Gebieten wie geschützten Dorfkernen oder Biotopen.

Der HEV Schweiz begrüsst den Umsetzungsvorschlag der Mehrheit der Kommission zur Pa. Iv. Bregy im Grundsatz. Nach Ansicht des HEV Schweiz ist allerdings, gemäss dem Antrag der unterstützten Pa. Iv. Bregy die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts auf Wohnbauten mit Geschossflächen von weniger als 600 m2 – statt wie von der Mehrheit vorgeschlagen (weniger als) 400 m2 – vorzusehen. Zudem ist im Gewässerraum für solche Projekte das Verbandsbeschwerderecht ebenfalls auszuschliessen. Der Gewässerraum ist bereits heute sehr gut geschützt. Die 
beiden Minderheitsanträge lehnt der HEV Schweiz ab. Beide würden viel zu weit führen, und das Ziel der Pa. Iv. Bregy wie auch der Vorlage, mehr Rechtssicherheit für private Bauherren zu schaffen, ausgehebelt.